Parallel zu meinem Krankenhausaufenthalt entwickelte sich die Forderung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu einer Geduldsprobe. Abgesichert durch die Rechtschutz-Versicherung vertrat ein deutscher Anwalt unsere Interessen. Dazu wurde ein Korrespondenz-Anwalt in Frankreich ausfindig gemacht, der dann von Straßburg aus mit der Versicherung verhandelte. Daraus deuten sich schon die langen Kommunikationswege an, allerdings, so versicherte man mir, ist Frankreich für einen Unfall noch ein ideales Land. Nicht auszudenken, wenn dies in Italien oder Spanien geschehen wäre. Mit diesem schwachen Trost begann die Odyssee.

Zuerst folgten Anfragen der Staatsanwaltschaft Besancon und der Versicherung Groupama nach dem Unfallhergang. Diese Fragebogen sind in Amts-Französisch gehalten und ohne französische Freunde kaum zu beantworten.
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An die Versicherung war meinerseits neben der Erstattung von Motorrad und Kleidung auch Forderungen hinsichtlich Krankenhaus- und Rezeptgebühren gestellt worden.

Zur Feststellung des Schmerzensgeldes wurde ich zur medizinischen Begutachtung an die Uniklinik Straßburg eingeladen, ein Professor befaßte sich mit mir hier an einem Samstagvormittag im Januar 1998. Da aber die Heilung des Arms noch nicht abgeschlossen war, konnten die dauernden Schäden nicht festgelegt werden und es ergab sich nur ein vorläufiges Gutachten. Danach erkannte die Versicherung an "... daß Ihnen in der Tat ein ernsthafter Schaden entstanden ist, allerdings ein abschließendes Gutachten im Januar 1999 notwendig ist."

Im Monat Mai wurden nochmals alle materiellen Ansprüche neu gestellt (komplette Auflistung, Kopie aller Belege), da der französische Anwalt und die Versicherung den
Überblick verloren hatten ... Gäähn!


Zwischenzeitlich hatte ich den Unfall auch meiner deutschen Unfallversicherung gemeldet. Nach langer Reaktionszeit wurde ich zur Schilderung des Unfalls aufgefordert und zu einem Gutachter geschickt. Interessanterweise gehört dieser Professor zur medizinischen Abteilung der hessischen Bereitschaftspolizei, so daß sich die Begutachtung eines Motorradunfalls in kompetenten Händen befand. Wenige Wochen nach dem Termin ging die entsprechende Versicherungssumme bei mir ein - das war schnell.
Seitens der Versicherung in Frankreich wurde mir dann zur Abwicklung des Motorrad-Totalschadens 3 Angebote gemacht.

1.) Reparatur in Frankreich, Kostenübernahme durch die Versicherung
2.) Vollentschädigung, Motorrad wird Eigentum der Versicherung
3.) Entschädigung des Restwertes, Motorrad bleibt mein Eigentum

Meine Wahl fiel auf 2, da dies die einfachste Abwicklung darstellte. Nach einiger Zeit ging eine Zahlung über den Restwert der Maschine ein, also offensichtlich entsprach dies dem Angebot 3!

Da das Geld über einige Konten und von FF in DM transferiert wurde, hatte ich einen miserablen Umtauschkurs. Nachfragen zu dem Rest des Geldes wurden über Monate nicht beantwortet.

So entschloß ich mich zur Rückholung der Maschine, da mir von MRC ein Angebot über 3000,- DM vorlag. Nachdem ich mich in Frankreich über die Werkstatt, den Schadensgutachter und die Versicherung durch telefoniert hatte (oh Gott, mein Schulfranzösisch), stellte sich der Sachverhalt ganz anders dar:

Die XJR war verschwunden, futsch, verwertet. (Anmerkung: 1997 gab es in Frankreich noch den XJR Cup, entsprechend war wohl die Nachfrage an Teilen ...). Der Gutachter hatte sie der Versicherung abgekauft, aus der Werkstatt geholt und weiterverkauft. Daß ich noch im Besitz des Fahrzeugbriefes und der Schlüssel war, spielte eine untergeordnete Rolle. Erst aufgrund dieser Feststellung bequemte sich die Versicherung zur Überweisung des Restbetrags.

Im Monat April 1999 machte die gegnerische Versicherung ein endgültiges Angebot über Schmerzensgeld (minus der Vorauszahlungen) und die restlichen materiellen Schäden. Dem Angebot stimmte ich zu, die Überweisung kam 8 Wochen später.